Batterierecht – Hinweise zur Rückgabe von Altbatterien

Damit Batterien fachgerecht gesammelt und umweltgerecht verwertet werden können, informieren wir Sie nachfolgend über die Rückgabe und Entsorgung von Altbatterien.

Für Batterien und Altbatterien gelten in Deutschland insbesondere die europäische Batterieverordnung (EU) 2023/1542 sowie das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG). Das BattDG hat das bisherige Batteriegesetz (BattG) zum 7. Oktober 2025 ersetzt.

1. Kostenlose Rückgabe von Altbatterien

Altbatterien dürfen nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden. Endnutzer sind verpflichtet, Altbatterien einer getrennten Sammlung zuzuführen.

Als Händler sind wir verpflichtet, bestimmte Altbatterien, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich zurückzunehmen.

Die Rückgabe erfolgt kostenlos.

2. Batterien von E-Bikes

Bei E-Bikes können insbesondere wiederaufladbare Lithium-Ionen-Batterien bzw. Antriebsbatterien verwendet werden.

Bitte entsorgen Sie eine gebrauchte oder beschädigte E-Bike-Batterie niemals über den Hausmüll oder den normalen Wertstoffabfall.

Bei einer Rückgabe einer E-Bike-Batterie kontaktieren Sie uns bitte zunächst, damit wir die sichere und gesetzeskonforme Rücknahme organisieren können.

3. Rückgabe im Fernabsatz

Da unser Shop Bestellungen auch online entgegennimmt, gelten für den Fernabsatz besondere Anforderungen. Für die Rücknahme von Altbatterien müssen geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer vorgesehen werden.

Wenn Sie eine Altbatterie zurückgeben möchten, kontaktieren Sie uns bitte vorab:

Fritz Zwiener
Speckenstraße 83
7434 Bodensee
Deutschland

E-Mail: Info@skemabike.com
Telefon: +49 05509 8955

Wir informieren Sie über die für Ihre Batterie geeignete Rückgabemöglichkeit.

4. Rückgabepflicht des Endnutzers

Altbatterien dürfen nicht in den unsortierten Siedlungsabfall gegeben werden. Sie müssen getrennt gesammelt und einer geeigneten Rücknahmestelle zugeführt werden.

Mit der ordnungsgemäßen Rückgabe tragen Sie dazu bei, dass wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen und Batterien fachgerecht behandelt werden können.

5. Beschädigte oder aufgeblähte Batterien

Beschädigte, aufgeblähte, ausgelaufene oder ungewöhnlich heiße Batterien dürfen nicht normal verpackt oder mit einer gewöhnlichen Sendung verschickt werden.

Bitte kontaktieren Sie uns in einem solchen Fall zunächst. Wir informieren Sie über die sichere weitere Vorgehensweise.

Bei akuter Brand- oder Rauchentwicklung bringen Sie sich bitte zunächst selbst in Sicherheit und wenden Sie sich an die zuständigen Notdienste.

6. Starter-, Industrie- und Elektrofahrzeugbatterien

Für Starter-, Industrie- und Elektrofahrzeugbatterien bestehen ebenfalls gesetzliche Rücknahmepflichten. Händler müssen entsprechende Altbatterien, soweit sie die jeweiligen Batteriekategorien als Neubatterien führen oder geführt haben, grundsätzlich unentgeltlich zurücknehmen.

Die konkrete Rückgabe wird abhängig von der Batterieart und den gesetzlichen Vorgaben organisiert.

7. Kennzeichnung und gesetzliche Hinweise

Endnutzer werden darauf hingewiesen, dass Altbatterien kostenlos zurückgegeben werden können und dass eine gesetzliche Pflicht zur getrennten Rückgabe besteht. Für Händler bestehen entsprechende Informationspflichten, insbesondere auch beim Onlinehandel.

Bitte beachten Sie deshalb die entsprechenden Hinweise auf unseren Produktseiten, im Bestellprozess und bei der Lieferung.

8. Kontakt zur Batterierückgabe

Für Fragen zur Rückgabe von Batterien und Altbatterien wenden Sie sich bitte an:

Fritz Zwiener
Speckenstraße 83
7434 Bodensee
Deutschland

E-Mail: Info@skemabike.com
Telefon: +49 05509 8955